Hallo K.M.,
bevor Sie sich die Fragen stellen, ob bei einer Fasssauna eine Genehmigung von einer öffentlichen Behörde oder einem Schornsteinfeger erforderlich ist, sind folgende Fragen zu klären:
-> Wie viel Volumen soll die Sauna haben?
-> Welcher Ofen soll verbaut werden? Holz oder Elektro?
-> Wo ist der genaue Standort?
Eins kann vorab schon sicher gesagt werden, sobald ein Holzofen in der Gartensauna oder Fasssauna verbaut werden soll, ist eine Genehmigung vom Bauamt erforderlich, ebenfalls vom Schornsteinfeger. Es gibt zwar in vielen Bundesländern eine Volumengrenze, bei der keine Genehmigung erforderlich ist, wenn allerdings eine Feuerstätte im Raum verbaut ist, wird immer eine Genehmigung erforderlich (unabhängig von der Volumengröße).
Falls nur ein Elektroofen eingesetzt werden soll, dann kommt es auf die Volumengröße an. Z. B. ist in Baden Württemberg im erschlossenen Bereich ein Raum, Häuschen etc. bis zu einer Volumengröße von 40 m³ genehmigungsfrei. Es gilt aber zu beachten, dass manche Bundesländer und Gemeinden spezielle Anforderungen stellen. Eine spezielle Anforderung kann ein Mindestabstand bis zur Nachbarsgrenze sein, die eingehalten werden muss. In der Regel sind dies 3 m.
Ganz wichtig: Es kann nie pauschal gesagt werden, die Sauna ist genehmigungsfrei oder bedarf eine Genehmigung. Es kommt immer auf das jeweilige Bundesland und Gemeinde an. Nur sicher kann gesagt werden, sobald Feuer (z. B. Holzsaunaofen) im Spiel ist, wird eine Genehmigung erforderlich.
Im Zweifel fragen Sie bitte immer im Bauamt nach. Dies kann Ihnen nachträglichen Ärger ersparen
Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Für weitere Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.