Gartensauna Abstand Nachbar

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Biersauna.de
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Gartensauna Abstand Nachbar

Beitrag von Biersauna.de »

Viele Fragen erhalten wir in letzter Zeit wegen dem Grenzabstand zum Nachbarn bei einer Gartensauna.

Hier gibt es vorneweg zu sagen, dass eine Gartensauna rechtlich einem Aufenthaltsraum entspricht.
Ohne die Eigenschaft als Aufenthaltsraum könnte in der Regel sogar direkt an die Grenze eine Sauna gebaut werden, falls diese nicht mit einer Feuerstätte, also z. B. einem Holzofen betrieben wird.
Da aber wie gesagt, die Gartensauna als ein Aufenthaltsraum gilt, muss ein Grenzabstand zum Nachbar eingehalten werden.
In der Regel beträgt der Grenzabstand 3 Meter bis zur Nachbarsgrenze und darf nicht länger als 9 Meter sein, dies ist so in der Länderübergreifenden Musterbauverordnung geregelt.
Aber auch hier gilt wieder, jedes Bundesland kann weitere Einschränken oder eigene Vorgaben erstellen.
In Baden Württemberg, Stand 2025, ist ein Grenzabstand von 2 bis 2,5 Meter einzuhalten. Bei allen anderen Bundesländern (Hessen, Bayern, Sachsen, Saarland, Berlin, Nordrhein-Westfalen usw.) ist ein Grenzabstand von 3 Meter vorgeschrieben. Lediglich Hamburg verlangt nur 2,5 Meter Abstand bis zur Nachbarsgrenze.
Zudem gilt es auch den Bebauungsplan der Gemeinde zu berücksichtigen, hier können weitere Einschränkung enthalten sein.
Sie sollten deshalb immer erst vor Baubeginn bei Ihrem örtlichen Bauamt nach den Auflagen fragen und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Warum ist der Grenzabstand bei der Frage nach einer Baugenehmigung wichtig?
Die Einhaltung des Grenzabstandes vereinfacht die Frage, ob eine Baugenehmigung für meine Gartensauna/Fasssauna erforderlich ist. Wenn der notwendige Mindestabstand im Vorfeld schon nicht eingehalten werden kann, dann benötigen Sie auf jeden Fall eine Baugenehmigung. Den Bauantrag stellen Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt.

Wichtig zu wissen: Sobald bei einer Gartensauna ein Holzofen benutzt wird, benötigen Sie immer eine Baugenehmigung! Egal, ob der Grenzabstand eingehalten werden kann oder nicht. Zusätzlich muss der Schornsteinfeger eine Feuerbeschau vornehmen und die regelmäßigen Kehrungen vornehmen.

Wie immer, gilt auch hier. Das ist keine rechtliche Beratung, sondern ein Ratgeber-Blog, der mit besten Gewissen erstellt wurde ;)
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